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   BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 63/97   

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https://dejure.org/1998,20515
BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 63/97 (https://dejure.org/1998,20515)
BAG, Entscheidung vom 09.06.1998 - 9 AZR 63/97 (https://dejure.org/1998,20515)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - 9 AZR 63/97 (https://dejure.org/1998,20515)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 540/91

    Unbezahlter Sonderurlaub: wichtiger Grund - Aufnahme eines Studiums - Erreichen

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 63/97
    Das entspricht dem Senatsurteil vom 25.01.1994 (- 9 AZR 540/91 - AP Nr. 16 zu § 50 BAT).

    Das Landesarbeitsgericht konnte deshalb nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die unterbliebene Ermessensentscheidung nachholen (vgl. BAG Urteil vom 25.01.1994, aaO; BAG Urteil vom 12.01.1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362, 365 = AP Nr. 14 zu § 50 BAT).

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88

    Voraussetzungen für die Erteilung unbezahlten Sonderurlaubs nach § 50 Abs. 2 BAT

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 63/97
    Das Landesarbeitsgericht konnte deshalb nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die unterbliebene Ermessensentscheidung nachholen (vgl. BAG Urteil vom 25.01.1994, aaO; BAG Urteil vom 12.01.1989 - 8 AZR 251/88 - BAGE 60, 362, 365 = AP Nr. 14 zu § 50 BAT).
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 534/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 63/97
    Der Beamte kann für eine Beschäftigung, die nicht zu den Obliegenheiten seines Dienstzweiges gehört, auch in einem weiteren, arbeitsrechtlich ausgestalteten Rechtsverhältnis zu seinem Dienstherrn stehen (OVG Münster Urteil vom 06.12.1971 - I A 1183/69 - OVGE NW 27, 205 equals DöD 1972, 69 equals ZBR 1972, 125, 126; ebenso BAG Urteil vom 27.07.1994 - 4 AZR 534/93 - AP Nr. 72 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1971 - I A 1183/69
    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 63/97
    Der Beamte kann für eine Beschäftigung, die nicht zu den Obliegenheiten seines Dienstzweiges gehört, auch in einem weiteren, arbeitsrechtlich ausgestalteten Rechtsverhältnis zu seinem Dienstherrn stehen (OVG Münster Urteil vom 06.12.1971 - I A 1183/69 - OVGE NW 27, 205 equals DöD 1972, 69 equals ZBR 1972, 125, 126; ebenso BAG Urteil vom 27.07.1994 - 4 AZR 534/93 - AP Nr. 72 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05

    Erlöschen eines Arbeitsverhältnisses mit Ernennung zur Beamtin auf Widerruf

    c) Dieser Auslegung steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 9. Juni 1998 (- 9 AZR 63/97 - ZTR 1999, 35) nicht entgegen.

    Selbst wenn man davon ausginge, dass die Auffassung über eine generelle Unvereinbarkeit eines Arbeits- mit einem Beamtenverhältnis überholt sei (in diesem Sinne: BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 63/97 - ZTR 1999, 35; anders 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 354; 26. Juni 1997 - 8 AZR 369/96 -) und das Erlöschen des privaten Arbeitsverhältnisses für Beamte auf Widerruf, deren Arbeitsverhältnis ruht, nicht als zwingend erachtet (vgl. § 8 Abs. 5 LBG RP), hat der Landesgesetzgeber in § 10 Abs. 4 LBG NW eine eindeutige Regelung getroffen, die von den Gerichten zu respektieren ist.

  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 11 Sa 787/05

    Erlöschen des Arbeitsverhältnisses einer Regierungsangestellten mit Ernennung zur

    Soweit das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein dies für den Fall eines vor seiner Ernennung zum Beamten auf Widerruf mit einem Drittel der vollen Arbeitszeit als Grundschullehrer tätigen Angestellten anders beurteilt hat, vermag dem die Kammer im hier zu entscheidenden Fall nicht zu folgen (LAG Schleswig-Holstein 04.12.1996 - 2 Sa 423/96 - ZTR 1997, 123 - und der dazu zugunsten des Klägers ergangene Kostenbeschluss des BAG vom 09.06.1998 - 9 AZR 63/97 - ZTR 1999, 35).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.03.1998 - 2 Sa 472/97

    Anspruch auf Erteilung von Sonderurlaub einer Lehrkraft im Angestelltenverhältnis

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  • LAG Bremen, 15.08.2000 - 1 Sa 94/00

    Sonderurlaub - Umschulung

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  • ArbG Kassel, 22.10.2008 - 4 Ca 85/08
    Das Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes ist nach der Rechtsprechung des BAG nach der Interessenlage des Angestellten zu beurteilen ( BAG vom 25.01.1994 - 9 AZR 540/91 - AP Nr. 16 zu § 50 BAT mit weiteren Nachweisen; BAG vom 09.06.1998 - 9 AZR 63/97 - n.v.; BAG vom 08.05.2001, a.a.O.).
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